Waldbrandwarnstufe 4: Grillverbot auf allen öffentlichen Grillplätzen und verschärfte Auflagen für Veranstaltungen

Waldbrandwarnstufe 4: Grillverbot auf allen öffentlichen Grillplätzen und verschärfte Auflagen für Veranstaltungen
Waldbrandwarnstufe 4: Grillverbot auf allen öffentlichen Grillplätzen und verschärfte Auflagen für Veranstaltungen

Wegen anhaltender Trockenheit gilt in der kommenden Woche weiterhin die Waldbrandwarnstufe 4. Die zuständige Behörde hat alle öffentlichen Grillplätze gesperrt und ein umfassendes Grillverbot verfügt. Betroffen sind auch Gasgrills und ähnliche Geräte. Zusätzlich wird das bereits bestehende ganzjährige Rauchverbot im Wald betont, und Ordnungskräfte kündigen verstärkte Kontrollen an.

Grillverbot und Kontrollen

Bereits in und unmittelbar an Waldgebieten geschlossene Grillplätze bleiben gesperrt. Nun wurde das Verbot auf alle verbleibenden öffentlichen Grillplätze ausgeweitet. Das Verbot umfasst ausdrücklich auch Gasgrills. Ziel der Maßnahmen ist es, die Brandgefahr durch Funken oder offenes Feuer zu reduzieren. Behörden werden die Einhaltung der Regeln überwachen und Plätze verstärkt kontrollieren.

Auflagen für Veranstaltungen und zugelassene Ausnahmen

Für Veranstalter gelten zusätzliche Vorgaben. Kohlengrills sind bei Veranstaltungen verboten. Grillen in Pavillons oder Zelten ist untersagt. Ausgenommen sind Foodtrucks und Anhänger mit festem Boden. Veranstalter müssen die Stellflächen für Fahrzeuge zum Auf- und Abbau ausreichend bewässern und gegebenenfalls Grasflächen vor Veranstaltungsbeginn wässern. Zudem sind zusätzliche Löschmittel wie Feuerlöscher und gefüllte Wassereimer bereitzustellen.

Das Abbrennen von Feuerwerk und anderer Pyrotechnik ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur in Abstimmung mit dem Umweltamt möglich. Gaststätten und Kleingärten in maximal 100 Metern Luftlinie zum Wald dürfen keine Feuer entzünden und keine Pyrotechnik einsetzen.

Warnstufen und Gefahrenindizes

Die Entscheidung beruht auf den meteorologischen Einschätzungen des Waldbrandgefahrenindex und des Grasland-Feuer-Index. Beide Indizes geben das Potenzial für Waldbrände beziehungsweise die Feuergefährdung von Freiflächen an und unterscheiden fünf Gefahrenstufen: 1 bedeutet sehr geringe Gefahr, 5 sehr hohe Gefahr. In den Stufen 1 und 2 sind normalerweise keine Maßnahmen erforderlich. In Stufe 3 werden Waldgrillplätze geschlossen. In Stufe 4 gilt ein generelles Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen. Treten Bedingungen der Stufe 5 ein, kommen neben dem Grillverbot weitergehende Auflagen für Veranstalter hinzu.

Die Behörden beobachten die Lage weiterhin und sprechen sich auf die aktuelle Gefährdungslage ab. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu begrenzen und größere Brände zu verhindern.

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