
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Mit einer Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar 2026 können Geflügelbestände ab Sonntag, 18. Januar 2026 wieder ins Freie, wie die Stadt mitteilte.
Aufhebung richtet sich nach beruhigter Seuchensituation
Bereits im Dezember 2025 waren die Auflagen für Tierhaltungen mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden. Die nun beschlossene vollständige Aufhebung betrifft auch größere Betriebe. Wiesbaden begründet den Schritt mit einer Beruhigung des Seuchengeschehens und folgt damit anderen hessischen Kreisen, die vergleichbare Maßnahmen bereits zuvor aufgehoben hatten.
Biosicherheitsmaßnahmen bleiben verbindlich
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalter weiterhin verbindliche Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Die Stadt verwies darauf, dass diese Maßnahmen das Risiko eines Eintrags von Erregern reduzieren. Konkret nennt die Allgemeinverfügung Schutzkleidung, Bekämpfung von Schadnagern sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften.
Weitere Informationen und Pflichten für Halter
Die genauen Anforderungen und Hinweise zum weiteren Vorgehen sind auf der Internetseite der Landeshauptstadt Wiesbaden einsehbar: www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe. Halter sind nach Angaben der Stadt verpflichtet, ihren Bestand durch die empfohlenen Maßnahmen zu schützen und damit die Gefahr einer erneuten Ausbreitung zu verringern.
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